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Ihre Zukunft beginnt im Betrieb.

Betriebliche Altersvorsorge (bAV)

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist eine attraktive Möglichkeit, die gesetzliche Rente gezielt zu ergänzen – mit Unterstützung des Arbeitgebers und unter Nutzung von Steuervorteilen. Sowohl Arbeitnehmer als auch Unternehmen profitieren von dieser Form der zusätzlichen Altersabsicherung.

Was ist die betriebliche Altersvorsorge?

Die betriebliche Altersvorsorge ist eine vom Arbeitgeber organisierte Zusatzrente, bei der Arbeitnehmer Teile ihres Bruttogehalts in eine Rentenversicherung umwandeln (Entgeltumwandlung). Zusätzlich kann der Arbeitgeber einen Zuschuss leisten – teilweise gesetzlich vorgeschrieben.

Vorteile für Arbeitnehmer:

  1. Mehr Rente durch Steuervorteile
  2. Senkung von Sozialabgaben durch Bruttogehaltsumwandlung
  3. Zuschuss vom Arbeitgeber (mindestens 15 % bei Entgeltumwandlung)
  4. Lebenslange Rentenzahlung oder Kapitalauszahlung möglich
  5. Insolvenzgeschützter Anspruch auf die bAV-Leistung

Vorteile für Arbeitgeber:

  1. Mitarbeiterbindung und Motivation steigern
  2. Attraktive Zusatzleistung im Recruiting
  3. Sozialversicherungsersparnis bei Entgeltumwandlung
  4. Imagegewinn als verantwortungsvoller Arbeitgeber
  5. Einfache Umsetzung über Rahmenverträge mit Versicherern

Benefits

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist eine der effektivsten Möglichkeiten, für das Alter vorzusorgen – steuerlich gefördert, sozialabgabenfrei und direkt über den Arbeitgeber. Davon profitieren nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch Unternehmen in mehrfacher Hinsicht.

Für Arbeitnehmer: Ihre Vorteile mit der bAV

  • Mehr Rente ohne Mehrkosten

    Ein Teil des Bruttogehalts wird steuer- und sozialversicherungsfrei in die Altersvorsorge investiert. So entsteht mehr Nettorente bei geringem Eigenaufwand.

  • Sichere Vorsorge zusätzlich zur gesetzlichen Rente

    Die gesetzliche Rente reicht oft nicht aus. Die bAV schafft eine verlässliche, lebenslange Zusatzrente, die im Ruhestand spürbar entlastet.

  • Bequeme Abwicklung über den Arbeitgeber

    Keine Formulare, keine Bürokratie: Die Beiträge werden direkt vom Gehalt abgeführt – Sie profitieren automatisch und unkompliziert.

  • Höhere Leistungen durch Arbeitgeberzuschuss

    Seit 2019 sind Arbeitgeber in der Regel verpflichtet, mindestens 15 % Zuschuss auf umgewandelte Entgeltbestandteile zu zahlen – viele geben freiwillig mehr.

  • Portabilität bei Jobwechsel

    Bei einem Arbeitgeberwechsel kann die bAV in vielen Fällen mitgenommen oder fortgeführt werden – das sorgt für Flexibilität im Berufsleben.

Für Arbeitgeber: Ihre Vorteile mit der bAV

  • Mitarbeiterbindung & Arbeitgeberattraktivität stärken

    Eine bAV ist ein starkes Argument im Wettbewerb um Fachkräfte – besonders bei jungen Talenten, die auf langfristige Vorsorge achten.

  • Steuerliche Vorteile nutzen

    Arbeitgeberbeiträge zur bAV sind in der Regel voll als Betriebsausgaben absetzbar. Auch die Lohnnebenkosten sinken bei Entgeltumwandlung.

  • Soziale Verantwortung zeigen

    Mit einer bAV zeigen Sie als Unternehmen, dass Sie sich um Ihre Mitarbeitenden kümmern – das stärkt das Vertrauen und das Betriebsklima.

  • Geringer Verwaltungsaufwand durch digitale Prozesse

    Moderne Anbieter ermöglichen digitale Verwaltung, einfache Integration und automatische Anpassung – auch für kleinere Betriebe.

  • Portabilität bei Jobwechsel

    Bei einem Arbeitgeberwechsel kann die bAV in vielen Fällen mitgenommen oder fortgeführt werden – das sorgt für Flexibilität im Berufsleben.

Leistungen

Welche Leistungen bietet die betriebliche Altersvorsorge?

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist eine staatlich geförderte Möglichkeit für Arbeitnehmer, eine zusätzliche Rente über den Arbeitgeber aufzubauen. Sie bietet finanzielle Vorteile, rechtliche Sicherheit und flexible Gestaltungsmöglichkeiten – sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber.

  • Zusätzliche Altersrente

    • Monatliche Rentenzahlung im Ruhestand oder wahlweise Kapitalauszahlung
    • Ergänzung zur gesetzlichen Rente
    • Lebenslange Auszahlung (je nach Tarif)
  • Steuer- und Sozialabgabenersparnis

    • Beiträge werden direkt vom Bruttogehalt abgezogen (Entgeltumwandlung)
    • Reduziert die Lohnnebenkosten für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
  • Arbeitgeberzuschuss

    • Gesetzlich verpflichtend: mindestens 15 % Zuschuss, wenn der Arbeitnehmer via Entgeltumwandlung vorsorgt
    • In vielen Fällen freiwillig höher – je nach Tarifvertrag oder Firmenpolitik
  • Insolvenzschutz

    • bAV-Ansprüche sind gesetzlich geschützt – auch bei Arbeitgeberwechsel oder Insolvenz
    • Übertragung auf neuen Arbeitgeber meist problemlos möglich (Portabilität)
  • Flexible Gestaltungsmöglichkeiten

    • Wahl zwischen verschiedenen Durchführungswegen: Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse, Direktzusage
    • Individuell anpassbare Beitragshöhe und Laufzeit
  • Unabhängig von der gesetzlichen Rentenentwicklung

    • Die Leistungen der bAV sind vertraglich garantiert (je nach Modell)
    • Schutz vor Versorgungslücken im Alter

Kosten

Was kostet die betriebliche Altersvorsorge?

Die Kosten der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) hängen davon ab, wer sie finanziert, wie hoch die Beiträge sind und welches Durchführungsmodell gewählt wird. Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber können sich an der Finanzierung beteiligen – häufig sogar gemeinsam.

Typische Merkmale:

  • Beiträge steuer- und sozialabgabenfrei bis zu 282 € monatlich (2025, Direktversicherung)
  • Effektive Netto-Belastung oft deutlich geringer als der Bruttobeitrag → z. B. nur ca. 50–70 € netto für 100 € bAV-Beitrag
  • Gesetzlicher Arbeitgeberzuschuss von mindestens 15 % bei Entgeltumwandlung

Arbeitnehmer finanzieren die bAV meist über die sogenannte Entgeltumwandlung. Dabei wird ein Teil des Bruttogehalts in Beiträge zur Altersvorsorge umgewandelt.

Arbeitgeber profitieren ebenfalls von der bAV – nicht nur durch Mitarbeiterbindung, sondern auch durch mögliche Einsparungen bei Lohnnebenkosten.

Möglichkeiten für den Arbeitgeber:

  • 15 % Zuschuss verpflichtend, wenn die bAV über Entgeltumwandlung läuft (gilt für Neu- und Bestandsverträge)
  • Freiwillige Zuschüsse möglich, z. B. als Benefit oder im Rahmen von Tarifverträgen
  • Beiträge sind als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar
  • Branche und Tätigkeitsfeld
  • Betriebsgröße und Jahresumsatz
  • Anzahl der Mitarbeitenden
  • gewünschte Versicherungssummen

Fazit

Die bAV lohnt sich für fast alle

Ob Azubi, Angestellter oder Geschäftsführer – die betriebliche Altersvorsorge ist für alle sinnvoll, die ihre Rente aktiv aufstocken möchten. Unternehmen wiederum nutzen sie als modernes Instrument zur Mitarbeiterbindung und Fachkräftesicherung.

Die betriebliche Altersvorsorge ist für Arbeitnehmer kostengünstig und steuerlich vorteilhaft – und für Arbeitgeber ein effizientes Mittel zur Mitarbeiterbindung. Durch Entgeltumwandlung und Zuschüsse entsteht ein echter Mehrwert bei überschaubaren Kosten.

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