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Produkthaftpflicht

Ihr Schutzschild im Geschäftsalltag

Die Produkthaftpflichtversicherung ist eine spezielle Form der Haftpflichtversicherung und schützt Unternehmen vor den finanziellen Folgen von Personen- und Sachschäden, die durch fehlerhafte Produkte entstehen. Sie ist insbesondere für Hersteller, Händler und Importeure ein unverzichtbarer Bestandteil des Risikomanagements, denn bereits ein einzelnes mangelbehaftetes Produkt kann gravierende Folgen haben – rechtlich, finanziell und nicht zuletzt für den Ruf des Unternehmens.

Im Mittelpunkt der Produkthaftpflichtversicherung steht der Schutz vor sogenannten Drittschäden, die nach dem Inverkehrbringen eines Produkts entstehen. Sobald ein Produkt ausgeliefert wurde – egal ob es sich um ein technisches Gerät, ein Lebensmittel, eine Maschine, ein Möbelstück oder ein chemisches Erzeugnis handelt – trägt das Unternehmen die Verantwortung dafür, dass es keine Gefahr für den Verwender oder für dessen Eigentum darstellt. Kommt es dennoch zu einem Schaden, weil das Produkt defekt war oder unsachgemäß gewirkt hat, kann der Hersteller oder Händler haftbar gemacht werden.

Typische Schadenbeispiele für die Produkthaftpflichtversicherung sind:

  • Ein elektrisches Haushaltsgerät überhitzt und verursacht einen Brand in der Wohnung des Kunden.
  • Ein Lebensmittel ist mit Keimen belastet und führt zu einer Lebensmittelvergiftung.
  • Eine defekte Maschinenschraube bricht bei der Benutzung und verletzt einen Arbeiter.
  • Ein falsch etikettiertes Produkt führt zu einem Allergieschock beim Verbraucher.
  • Ein fehlerhaftes Zwischenprodukt verursacht Schäden im Endprodukt eines Abnehmers.

Die Produkthaftpflichtversicherung prüft in solchen Fällen zunächst die Haftungsfrage – also ob und in welchem Umfang das Unternehmen überhaupt für den Schaden verantwortlich ist. Besteht eine Haftung, übernimmt die Versicherung die Entschädigungszahlung an den Geschädigten. Unberechtigte Ansprüche werden hingegen abgewehrt – notfalls auch gerichtlich. Damit enthält die Produkthaftpflicht auch einen wichtigen passiven Rechtsschutz.

Wichtig ist die Abgrenzung zur klassischen Betriebshaftpflicht: Diese deckt Schäden ab, die während der betrieblichen Tätigkeit entstehen – etwa durch einen Monteur vor Ort beim Kunden. Die Produkthaftpflicht hingegen deckt Schäden, die nach dem Verkauf oder der Auslieferung eines Produkts auftreten, also außerhalb der unmittelbaren Kontrolle des Herstellers.

Versichert sind in der Regel:

  • Personenschäden – z. B. Verletzungen oder Gesundheitsschäden beim Endverbraucher
  • Sachschäden – z. B. Beschädigungen von Eigentum Dritter durch das fehlerhafte Produkt
  • Vermögensfolgeschäden – z. B. Produktionsstillstand beim Kunden, der durch ein fehlerhaftes Bauteil verursacht wurde
  • Rückrufkosten (optional) – Kosten für Rückholung, Entsorgung und Information im Rahmen eines Rückrufs, sofern explizit vereinbart

Für wen ist die Produkthaftpflichtversicherung relevant?

Grundsätzlich für alle Unternehmen, die Produkte herstellen, weiterverarbeiten, zusammenbauen, handeln oder importieren. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um ein Serienprodukt oder eine Einzelanfertigung handelt. Auch bei Importware haftet der Importeur im Inland wie ein Hersteller – unabhängig davon, ob der eigentliche Produzent im Ausland sitzt.

Besonders ratsam ist der Abschluss einer Produkthaftpflichtversicherung für:

  • Hersteller technischer Geräte, Maschinen und Elektronik
  • Lebensmittelproduzenten und -händler
  • Chemie-, Pharma- und Kosmetikunternehmen
  • Möbelhersteller und Handwerksbetriebe mit Eigenproduktion
  • Onlinehändler und Großhändler mit Eigenmarken oder Importware
  • Start-ups mit neuen Produkten oder Fertigung in Drittländern

Die Versicherungssumme sollte realistisch und branchenüblich gewählt werden – häufig liegen Deckungssummen im Bereich von 1 bis 10 Millionen Euro je Schadenfall. Viele Kunden – insbesondere große Handelsketten oder Industriekunden – setzen eine Produkthaftpflichtversicherung sogar vertraglich voraus. Ohne entsprechenden Nachweis ist eine Zusammenarbeit oft nicht möglich.

Ergänzend zur Produkthaftpflicht kann auch eine Produktschutz- oder Produktrückrufversicherung abgeschlossen werden, die auch eigene Kosten im Fall präventiver Rückrufe abdeckt – etwa Transport, Lagerung, Entsorgung und Kommunikationsmaßnahmen.

Zusammengefasst lässt sich sagen:
Die Produkthaftpflichtversicherung schützt Unternehmen vor unkalkulierbaren Haftungsrisiken, die mit dem Vertrieb eigener oder fremder Produkte verbunden sind. Sie stellt sicher, dass Schäden durch Produktfehler nicht zur existenziellen Bedrohung werden und gibt zugleich juristischen Rückhalt im Schadensfall. In einem Marktumfeld, in dem Produktsicherheit, Verbraucherschutz und Haftungsrecht immer mehr an Bedeutung gewinnen, ist diese Versicherung ein unverzichtbarer Bestandteil jedes verantwortungsvoll handelnden Unternehmens.